Verkehrszivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sturm berät Sie in den folgenden Fragen zum Verkehrszivilrecht
- Regulierung von Verkehrsunfällen
- Bezifferung von Schmerzensgeld und anderen Personenschäden (Verdienstschaden, Haushaltsführungsschaden etc.)
- Sachmängelgewährleistung beim Fahrzeugkauf einschließlich Finanzierungskauf und beim Werkstattvertrag
- Geltendmachung von Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen (z. B. Waschanlage, Baumschäden, Räum- und Streupflicht, Straßenschäden etc.)