Gewerbliches Mietrecht
Frau Rechtsanwältin Sturm berät Sie im gewerblichen Mietrecht
Im Bereich des gewerblichen Mietrechts werden auf vertraglicher Grundlage die wechselseitigen Rechte und Pflichten begründet, die den Vermieter und den Mieter von Räumen treffen. Die fundierte Betreuung des Mandats beginnt hier bereits auf der gestalterischen Ebene, da es im gewerblichen Mietrecht wesentlich ist, die Interessen des Mandanten bereits bei der vertraglichen Gestaltung vollumfänglich zu berücksichtigen. Folgende Tätigkeiten führt Frau Rechtsanwältin Sturm für Sie durch:
- Vertragsverhandlungen und -gestaltungen
- Vertragsbegleitende Beratung
- die laufende Aktualisierung von Standardverträgen und AGB
- Verfolgung von Zahlungsansprüchen
- Mieterhöhungen
- Unterstützung bei Konkurrenzschutzverstößen
- Vorbereitung oder der Abwehr von Vertragskündigungen.
- Klärung von Fragen infolge der Insolvenz des Vermieters als auch des Mieters