Bau- und Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Sturm berät Sie in allen Fragen zum Bau- und Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Sturm kann auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken, daher versteht sie sich als hochspezialisierte Beraterin in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechtes und des Architektenrechtes, sei es gerichtlich oder außergerichtlich. Sie vertritt anwaltlich sowohl Bauunternehmen als auch private und öffentliche Bauherren und Architekten und Ingenieure (Objekt- und Fachplaner). Hierbei berät sie diese insbesondere in folgenden Bereichen:
- Unterstützung bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen (Architekten- und Bauverträge)
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen bzw. Gewährleistungsansprüchen
- baubegleitende Rechtsberatung